Dieses vom Bund geförderte Programm wird in öffentlichen und gemeinnützigen Privatschulen sowie in Kinderbetreuungseinrichtungen durchgeführt. Um teilnehmen zu können, muss ein Schulbezirk das Nationale Schulspeisungsprogramm durchführen und ein Hortprogramm sponsern oder betreiben, das Kindern regelmäßig geplante Bildungs- oder Bereicherungsaktivitäten in einer beaufsichtigten Umgebung bietet.
Imbissprogramm nach der Schule (ASSP)