Leitlinien für das NSLP-Programm für außerschulische Snacks - gültig ab 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 müssen die Programmbetreiber gemäß 7 CFR 210.10(o)(2)(ii) Aktualisierungen der außerschulischen Snack-Mahlzeiten vornehmen.
Ab dem 1. Juli 2025 müssen die Programmbetreiber gemäß 7 CFR 210.10(o)(2)(ii) Aktualisierungen der außerschulischen Snack-Mahlzeiten vornehmen.